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Politik-Kolumne:
Die SPD im Rat

SPD-Ratsmitglied Ernst Steinbach zum Thema: „Grundsteuerreform“

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn im Bochumer Norden,
Grundsteuerreform und kein Ende in Sicht.

In den letzten Monaten haben auch die letzten Nachzügler ihre Grundsteuererklärung abgegeben und warten auf die Bescheide des Finanzamtes. Die Neuordnung wurde notwendig, weil die Berechnung der Grundsteuer in Deutschland bislang auf veralteten Einheitswerten beruhte, die oft nicht den aktuellen Marktwerten entsprachen. 

Die alte Grundsteuerregelung führte dazu, dass für vergleichbare Immobilien in verschiedenen Regionen Deutschlands unterschiedliche Steuern erhoben wurden. 

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Berechnungsmethode für die Grundsteuer für verfassungswidrig und setzte eine Neuregelung bis Ende 2019 als Frist.

Die vorherige Bundesregierung wollte dann mit den Bundesländern eine Neuordnung schaffen. Im Ergebnis gibt es das sog. Bundesmodell und unterschiedliche Landesmodelle. Für NRW gilt das Bundesmodell. Das Ziel einer Vergleichbarkeit wurde aus meiner Sicht verfehlt. 

Bevor die Grundsteuerbescheide der Gemeinden erlassen werden, muss das Finanzamt die Grundsteuermesszahl ermitteln. Zur Berechnung der Steuermesszahl wird das sog. Ertragswertverfahren herangezogen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen aus meiner Sicht ein Unding. Die Wertermittlung von selbstgenutztem Wohneigentum erfolgt üblicherweise im Sachwertverfahren.

Es werden fiktive Mieten für die Berechnung herangezogen, die entweder zu niedrig sind, z.B. in guten Wohnlagen und bei neuen Häusern oder zu hoch ausfallen, z.B. bei älteren Gebäuden.

Was ist also zu tun. Sobald der Bescheid des Finanzamtes zugestellt wird, vergleichen Sie die neue Grundsteuermesszahl mit der Grundsteuermesszahl des Bescheides über die Grundsteuer der Stadt Bochum aus Januar 2023. 

Weicht die neue Grundsteuermesszahl wesentlich von der alten Messzahl nach oben ab, sollten Sie binnen 4 Wochen Widerspruch einlegen. Ist die Grundsteuermesszahl einmal rechtskräftig ermittelt, können Sie gegen einen Grundsteuerbescheid der Stadt Bochum keinen Einspruch mehr einlegen. 

Widerspruchsmuster gibt es im Internet z.B. vom Bund der Steuerzahler NRW. 

Herzliche Grüße
Ihr Ernst Steinbach
Ratsmitglied
Vorsitzender im Ausschuss für
Schule und Bildung im Rat der Stadt Bochum

Politik-Kolumne: SPD-Ratsmitglied Jörg Czwikla informiert

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