Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Angriff mit Deo und Feuerzeug – Angreifer durch Bundespolizei verhaftet
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund (ots)
Am Morgen des 24. Juli kam es am Dortmunder Hauptbahnhof zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Einer von ihnen nutzte ein Deospray und ein Feuerzeug, um eine Flamme zu erzeugen. Nachdem die Beamten die Situation unter Kontrolle brachten, entdeckten sie einen offenen Haftbefehl des Angreifers.
Gegen 9 Uhr sah eine eingesetzte Streife am Hauptbahnhof Dortmund eine körperliche Auseinandersetzung.
Zwei deutsche Staatsangehörige gerieten aneinander. Der 32-Jährige sprühte mit Deo in das Gesicht des 23-Jährigen. Dieser erwiderte die Attacke mit Tritten.
Die Einsatzkräfte gingen umgehend dazwischen und trennten beide voneinander.
Zudem meldete sich ein unbeteiligter Zeuge.
Die Bundespolizisten belehrten die Wohnungslosen, die sich nicht äußerten und somit von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten.
Der ebenfalls wohnungslose Zeuge gab an, dass der Deutsche (32) den Kleingeldbecher des Deutschen (23) umtrat. Daraufhin kam es zunächst zu einer verbalen Streitigkeit, bis der 32-Jährige ein Deospray aus der Tasche holte und es in Richtung des 23-Jährigen sprühte. Dabei nutzte er ein Feuerzeug, um das Gas zu entflammen.
Die Einsatzkräfte beschlagnahmten die eingesetzten Gegenstände.
Der gebürtige Lüner erlitt keine Verletzungen, jedoch erkannten die Uniformierten, dass die Haarspitzen seines Barts verbrannt waren. Eine ärztliche Untersuchung lehnte der bereits Polizeibekannte ausdrücklich ab.
Anschließend entließen ihn die Beamten aus der Maßnahme und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ein.
Eine Überprüfung der Personalien des anderen Mannes ergab, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Beleidigung per Haftbefehl gesucht wurde.
Der gebürtige Dortmunder muss entweder eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro (zuzüglich 81 Euro Verfahrenskosten) bezahlen oder eine 25-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Er gab an, dass er den Betrag nicht zahlen könne. Daraufhin überstellten ihn die Bundespolizisten an die Justizvollzugsanstalt.
Der 32-Jährige muss sich nun zusätzlich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
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