Zum Hauptinhalt springen
02.09.2026 – 10:07 Uhr

Polizei Bochum

POL-BO: Zwei Roller, kein gültiger Versicherungsschutz – und ein Anschauungsobjekt mit Schönheitsfehlern

Polizei Bochum

Bochum (ots)

Eine ungewöhnliche Unterrichtsstunde in Sachen E-Scooter-Regeln erlebten Polizeibeamte am Dienstagmittag, 1. September, an der Kreuzung Dorstener Straße, Ecke Zechenstraße in Bochum. Das Anschauungsmaterial rollte dabei gleich selbst heran – war allerdings ebenfalls nicht vorschriftsmäßig unterwegs.

Gegen 12 Uhr fiel den Verkehrsbeamten zunächst ein E-Scooter auf, der den Radweg in Richtung Herne befuhr. Am Lenker stand ein 46-jähriger Mann aus Bochum und direkt vor ihm, ebenfalls auf dem Roller, hielt sich sein dreijähriges Kind an der Lenkstange fest. Da der Radweg in diesem Bereich auf der Fahrbahn verläuft, war die gemeinsame Fahrt alles andere als ungefährlich.

Als die Beamten wendeten, bemerkten sie zudem, dass an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Eine Ampel, die bereits seit geraumer Zeit Rotlicht zeigte, ließ der Vater ebenfalls hinter sich – offenbar, ohne ihr größere Beachtung zu schenken. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall.

Der 46-Jährige erklärte, sein dreijähriges Kind habe unbedingt einmal mitfahren wollen. Auf die rote Ampel habe er nicht geachtet. Dass der erst am Vortag gekaufte Roller ein Versicherungskennzeichen benötigt, sei ihm auch nicht bekannt gewesen.
Um dem nach eigenen Angaben ahnungslosen Vater zu zeigen, wie ein solches Kennzeichen aussieht, hielten die Beamten Ausschau nach einem geeigneten Anschauungsobjekt. Dieses ließ nicht lange auf sich warten – löste das Problem allerdings nur bedingt.

Ein 36-jähriger Herner näherte sich auf einem weiteren E-Scooter, allerdings als Geisterfahrer auf dem für die Gegenrichtung vorgesehenen Radweg. Bekleidet mit Jogginganzug und Badelatschen, eine Hand lässig in der Tasche und die andere am Lenker, machte er nicht den Eindruck, als rechne er mit einer Verkehrskontrolle.

Die Beamten stoppten den Mann. Das erhoffte Musterbeispiel für ein gültiges Versicherungskennzeichen entpuppte sich jedoch als weiteres Beweisstück: Das blaue Kennzeichen galt lediglich für das Versicherungsjahr 2024/2025 und war damit nicht mehr aktuell. Darüber hinaus hatte es nie zu dem kontrollierten E-Scooter gehört.
Der ebenfalls polizeibekannte 36-Jährige räumte ein, das Kennzeichen von seinem alten Roller „abgeknibbelt“ und auf den jetzigen geklebt zu haben.

Damit endete die Fahrt für beide Männer gleichermaßen: Sie mussten ihren Weg zu Fuß fortsetzen und ihre E-Scooter schieben.
Gegen den 46-jährigen Vater wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Gegen den 36-jährigen Herner wird ebenfalls wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch ermittelt. Hinzu kommen die jeweils festgestellten Verkehrsverstöße.

Alkohol war bei dem Mann in Badelatschen übrigens nicht im Spiel. So blieb es zumindest bei einer kuriosen Verkehrskontrolle – und nicht bei einer noch kostspieligeren Fortsetzung.

Rückfragen bitte an:

Polizei Bochum
Marcella Nows
Telefon: 0234 909-1024
E-Mail: pressestelle.bochum@polizei.nrw.de
https://bochum.polizei.nrw/

Original-Content von: Polizei Bochum, übermittelt durch news aktuell

Schlagwörter


Mehr Blaulichtmeldungen
Blaulichtmeldungen - Symbolbild (pixabay.de)
Meist gelesen
Die neuesten Kolumnen