Hauptzollamt Dortmund
HZA-DO: Kontrolle bei Logistikunternehmen im Bereich E-Commerce / Illegale Beschäftigung in insgesamt 13 Fällen festgestellt
Bochum (ots)
Eine gemeinsame Aktion von Beamten des Hauptzollamts Dortmund, des Ausländeramts der Stadt Bochum und der Bundespolizeiinspektion Dortmund deckte Schwarzarbeit in mehreren Fällen bei einem Logistikunternehmen in Bochum auf.
Die Kontrolle zur Einhaltung von arbeits-, aufenthalts- und sozialversicherungspflichtiger Vorschriften erfolgte am vergangenen Mittwoch, den 20.05.2026, aufgrund eines anonymen Hinweises auf dem Betriebsgelände eines Logistikers in Bochum. Dabei wurden insgesamt 34 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die teilweise versuchten, sich durch Flucht und Verstecken in den Hochregalen der Prüfung zu entziehen, überprüft
In zwölf Fällen handelte es sich um chinesische, vietnamesische und syrische Staatsangehörige im Alter von 25 bis 40 Jahren ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel. Hier wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und die Personen nach Abschluss der Maßnahmen an die zuständige Ausländerbehörde übergeben.
Unter den Beschuldigten befand sich auch ein 30-jähriger chinesischer Staatsangehöriger, der sich den Beamten gegenüber mit einer gefälschten rumänischen ID-Karte auswies. Gegen ihn wurde zusätzlich ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet.
In drei weiteren Fällen handelte es sich um syrische bzw. chinesische Arbeitnehmer, die ohne die entsprechende Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem Gelände tätig waren. In diesen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
„Unser Augenmerk gilt insbesondere Arbeitgebern, die Menschen unter rechtswidrigen Bedingungen beschäftigen, Arbeitskräfte ausnutzen und Sozialabgaben vorenthalten. Solche Praktiken können erhebliche Schäden für Betroffene sowie für die Allgemeinheit verursachen“, so Hendrik Liedtke, Sachbearbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund.
Den Arbeitgeber der Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung, der Missachtung der melderechtlichen Vorschriften sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
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