Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mittels Glas angegriffen und mit Flasche bedroht – Bundespolizisten schreiten ein
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Hagen – Bochum – Stuhr (ots)
Am gestrigen Sonntagmorgen (21. Januar) soll ein Mann einen anderen Reisenden grundlos am Hauptbahnhof Hagen mit einem Glas verletzt haben. Dieser wies eine Platzwunde im Gesicht auf. Bundespolizisten trennten die Beteiligten schließlich.
Gegen 5:10 Uhr informierte ein Mitarbeiter eines Geschäfts des Hagener Hauptbahnhofs die Bundespolizei über ein lautes Geschrei in der Haupthalle. Auf dem Weg dorthin stellten die Beamten mehrere Personen auf dem Vorplatz fest, die sich lautstark stritten. Ein 40-Jähriger, welcher in Begleitung von Angehörigen war, wies eine blutende Wunde an der Stirn auf. Ein anderer Mann (23) blutete an der rechten Hand. Die Einsatzkräfte trennten die Beteiligten unverzüglich und forderten einen Rettungswagen an.
Ein Zeuge gab gegenüber den Beamten an, dass die Lebensgefährtin des türkischen Staatsbürgers (40) die Toilette habe nutzen wollen. Daraufhin habe dieser den 23-Jährigen gebeten, die Tür freizugeben. Unvermittelt soll der guineische Staatsangehörige, welcher ein Glas in der rechten Hand hielt, dem Geschädigten (40) dieses gegen die linke Schläfe geschlagen haben. Anschließend habe er den Hauptbahnhof fluchtartig verlassen. Der Mann aus Stuhr (40) sei ihm gefolgt. Der 23-Jährige habe dann eine Glasflasche vom Boden aufgehoben, diese zerschlagen und sei mit dem abgebrochenen Flaschenhals auf den Verletzten zu gegangen. Dieser sei zurückgewichen und der Angreifer sei von seiner Begleiterin zurückgehalten und beruhigt worden.
Der Bochumer (23) äußerte, dass er angegriffen worden sei und zu keinem Zeitpunkt eine Flasche in der Hand gehalten habe. In seiner unmittelbaren Nähe fanden die Beamten die Glasflasche mit Blutanhaftungen auf. Wieso seine rechte Hand eine Schnittverletzung aufwies, konnte er den Einsatzkräften nicht erklären.
Rettungskräfte brachten den 23-Jährigen zur weiteren medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus. Der 40-Jährige verweigerte die Versorgung, da er im Nachgang selbst einen Arzt aufsuchen wollte.
Die Bundespolizisten fertigten Lichtbilder von den Verletzungen und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung gegen den 23-Jährigen ein.
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