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Tempo 30 nicht möglich?

Weststraße soll kräftig erneuert werden

Unsere Berichterstattung über den maroden Zustand der Weststraße (sowhl Fahrbahn als auch Gehwege) hat eine rege Resonanz ausgelöst.

Anwohner Philipp Wiesmann schrieb der Redaktion: „Ich wohne selbst auf der Straße und kann die geschilderten Eindrücke der Anwohner voll und ganz bestätigen. Die Straße befindet sich in einem Wohngebiet, in dem viele kinderreiche Familien wohnen. Außerdem sind links und rechts Parkplätze, was die Straße sehr unübersichtlich macht. Es ist wirklich unverständlich, weshalb hier nicht Tempo 30 gilt. Der Gehweg auf der südlichen Seite von der Hausnummer 103 an bis zur Lyrenstraße ist in einem sehr schlechten Zustand. Ich kenne in ganz Wattenscheid keinen so schlechten Gehweg. Ungefähr ab der Hausnummer 62 trifft dies auch auf den nördlichen Teil zu.“

Zustände sind der Stadtverwaltung bekannt

Die Zustände sind der Stadtverwaltung bekannt. Pressesprecher Peter van Dyk erklärt dazu: „Der bauliche Zustand der Gehwege ist als überwiegend schlecht zu bezeichnen, insbesondere des nördlich verlaufenden. Dies ist der Verwaltung bekannt und der Bereich wurde bereits in das Gehwegsanierungsprogramm 2025/ 2026 aufgenommen. Auch die Fahrbahn ist in einem baulich eher schlechten Zustand und in Richtung Schulstraße nimmt der Unterhaltungsaufwand zu.“

Mit einer Erneuerung von Fahrbahn und Gehwegen ist demnach zeitnah zu rechnen. Anders sieht es nach den geltenden Verwaltungsvorschriften mit dem Wunsch nach der Errichtung einer Tempo 30-Zone aus, da die Weststraße zum gesamtstädtisch festgelegten Vorbehaltsnetz gehört. Das bedeutet: Anders als auf den übrigen Wohn- und Erschließungsstraßen soll auf Straßen des Vorbehaltsnetzes der Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr abgewickelt werden und die höchstzulässige Geschwindigkeit grundsätzlich 50 km/h, in Ausnahmefällen auch mehr, betragen.

Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 der Straßenverkehrsordnung kommen Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Dies trifft nach Ansicht der Verwaltung auf die Weststraße nicht zu.

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