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Lichtblick für die Bochumer Sportgemeinde

Sportplätze in begrenztem Umfang wieder geöffnet

Ein kleiner Lichtblick für die Bochumer Sportgemeinde: Ab sofort können die Außensportanlagen der Stadt wieder für den Individualsport genutzt werden.

Das Referat für Sport und Bewegung hat hierzu einen Kriterienkatalog erarbeitet, der es den Vereinen erlaubt, die Sportplätze im Rahmen der aktuellen Coronaschutzverordnung zu nutzen.

Kein Mannschaftstraining auf Sportplätzen möglich

Das Sportreferat weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor kein „Mannschaftstraining“, in welcher Form auch immer, zulässig ist.

„Nach CoronaschutzVO des Landes ist nur ‚Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zulässig‘“ zitiert Achim Paas, Amts- und Institutsleiter des Referats für Sport und Bewegung, die aktuelle Verordnung. Besucher sind grundsätzlich auf den Sportanlagen nicht zulässig.

Abstand von mind. 5 Metern einhalten

Zwischen Einzelpersonen oder Zweiergruppe, die in diesem Rahmen auf den Anlagen Sport treiben, ist ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalten. Die Stadt hat daher die Anzahl der Sportlerinnen und Sportler, die sich maximal auf einer Anlage aufhalten dürfen, begrenzt.

„Auf einem klassischen Fußballplatz ohne Laufbahn sind dies 16 Personen, mit Laufbahn 20 Personen“, erklärt Paas. Die Anlagen werden in den nächsten Tagen entsprechend gekennzeichnet. Außerdem haben die Vereine ein Merkblatt erhalten und müssen dies mit Unterschrift versehen zurücksenden.

„Ich hoffe, dass sich alle Sportlerinnen und Sportler an die Regeln halten und verantwortlich mit diesem bisschen an Freiheit umgehen“ so Achim Paas weiter. „Sollten wir bei unseren Überprüfungen Verstöße feststellen, müssen wir die Anlagen wieder schließen“, meint Paas abschließend.

Anbei der Merk- und Anmeldezettel der Stadt Bochum zur Nutzung der Bochumer Sportstätten unter Corona-Bedingungen.

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