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Begrünungsoffensive 2021: „Grün statt Grau“

Förderung von Begrünungen und Entsiegelungen

Zum Start der „Begrünungsoffensive 2021“ hat die Stabsstelle Klimaschutz der Stadt einen Flyer mit dem Titel „Grün statt Grau“ vorgestellt.

In dem Flyer werden kreative Ideen zur Gestaltung naturnaher und klimafreundlicher Vorgärten beschrieben. Diese tragen nachhaltig zur Verbesserung des Mikroklimas und generell zu mehr Begrünung in der ganzen Stadt bei. Die Stadt hilft bei der Anlage ökologischer Vorgärten mit Fördermitteln.

Der Flyer ist erhältlich bei der Stabsstelle Klimaschutz im Rathaus (Zimmer 266), in den Bürgerbüros, wie als auch im Baubürgerbüro des „Technischen Rathauses“. Aktuell ist der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden nur mit Termin möglich. Der Flyer kann aber auch als Online-Datei von der städtischen Homepage bochum.de heruntergeladen werden: http://www.bochum.de/…/RZ_Flyer_Schottergaerten…

Begrünung erhöht Lebensqualität

Durch die ökologische Umgestaltung von versiegelten Flächen – zum Beispiel die Rückverwandlung von „Schottergärten“ in blühende Biotope – oder durch Dach- und Fassadenbegrünungen sinkt die Umgebungstemperatur wegen der verbesserten Verdunstung, die Folgen von Starkregen werden abgemildert. Auch die Biodiversität und das lokale Mikroklima profitieren von solchen Maßnahmen. Fassadenbegrünungen erhöhen durch ihre kühlende Wirkung die Lebensqualität im Innenraum eines Gebäudes, da beispielsweise die Blätter starke Sonneneinstrahlung vom Mauerwerk fernhalten. Die Pflanzen bieten einen hervorragenden Lebensraum für Vögel und Insekten in der Stadt.

Fördermittel können beantragt werden

Als Ansporn zum Mitmachen hat die Stadt Bochum eine eigene Förderrichtlinie herausgebracht, die Zuschüsse für Klimaanpassungsmaßnahmen bietet. Wer Interesse an einer Dach- oder/und Fassadenbegrünung hat, den Vorgarten oder/und die Hoffläche ökologisch aufwerten will, kann Fördermittel beantragen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten, der Höchstbeitrag liegt bei 25.000 Euro je Antragstellerin oder Antragsteller und Jahr. Das Förderprogramm läuft bis Ende 2022. Förderberechtigte Objekte sind alle privaten Wohngebäude und Grundstücke im ganzen Stadtgebiet.

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