Zum Hauptinhalt springen
04.02.2026 – 08:28 Uhr

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Vier Festnahmen am Dienstag – Erneuter Fahndungserfolg durch Bundespolizei

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am gestrigen Dienstag (03.02.2026).

Zu Beginn kontrollierten die Beamten am Dienstagmorgen einen türkischen Staatsangehörigen, der beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Gegen den 29-Jährigen lag ein Haftbefehl vor. Dieser wurde im September des vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft Essen wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den im Juni 2024 Verurteilten erlassen.
Der im Kreis Recklinghausen lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 880 Euro dank eines Bekannten begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 22 Tagen abwenden.

Dienstagvormittag wurde ein 33-jähriger serbischer Staatsangehöriger bei den Bundespolizisten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad/Serbien vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass der Mann im März des vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft Traunstein (Bayern) wegen versuchter unerlaubter Einreise per Haftbefehl gesucht wurde.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 44 Tagen konnte der in Serbien lebende Mann durch Zahlung der Restgeldstrafe in Höhe von 880 Euro abwenden. Da er die Einreisevoraussetzungen jedoch nicht erfüllte, wurde er in sein Heimatland zurückgewiesen.

Am Nachmittag wurde ein 56-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert, der beabsichtigte, nach Doha/Katar zu reisen. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal im November des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den Mann erlassen hatte.
Der in Ratingen lebende Verurteilte konnte die Geldbuße in Höhe von 185 Euro vor Ort begleichen und somit seine Reise somit fortsetzen.

Zuletzt stellte die Bundespolizei Dienstagnachmittag einen französischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 52-Jährige von der Staatsanwaltschaft Bochum gesucht wurde. Im Juli 2018 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahls gegen den bereits im Mai 2017 zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen. Da er nach erfolgter Abschiebung unerlaubt nach Deutschland einreiste hat er nun die Restgesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 56 Tagen zu verbüßen.
Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der in Frankreich lebende Mann durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 – 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Schlagwörter


Mehr Blaulichtmeldungen
Blaulichtmeldungen - Symbolbild (pixabay.de)
Meist gelesen
Die neuesten Kolumnen