Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt Waffen und gefährliche Gegenstände in Gelsenkirchen und Bochum
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Gelsenkirchen, Bochum (ots)
Bei Personenkontrollen am 5. und 6. Januar fanden Bundespolizisten im Gelsenkirchener und Bochumer Hauptbahnhof mehrere gefährliche Gegenstände und Waffen.
Am 5. Januar versuchten Bundespolizisten gegen 09:40 Uhr, einen 17-Jährigen am Hauptbahnhof Bochum zu kontrollieren. Noch bevor die Beamten den Jugendlichen ansprechen konnten, ergriff er die Flucht. Die Einsatzkräfte stellten den Jugendlichen nach kurzer Zeit, fesselten ihn und brachten ihn in die Bundespolizeiwache.
Bei einer Durchsuchung fanden sie eine Softair-Pistole und beschlagnahmten diese. Nach erfolgter Belehrung machte der Bochumer keine Angaben zum Sachverhalt.
Nach Abschluss der Maßnahmen holte seine Mutter ihn von der Dienststelle ab.
Am späten Nachmittag, gegen 17:25 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen 45-Jährigen. Auf Nachfrage nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen händigte er den Beamten eine Schreckschusswaffe im dazugehörigen Koffer aus. Die Beamten beschlagnahmten die Waffe. Der Deutsche war nicht im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis und die Waffe war trotz des Koffers nicht ausreichend gesichert.
Die Uniformierten belehrten den Gelsenkirchener, der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte.
Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seinen Weg fortsetzen.
Am nächsten Morgen gegen 9:30 Uhr überprüften Bundespolizisten einen 24-Jährigen und einen 28-Jährigen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Bei dem jüngeren Mann entdeckten die Beamten im weiteren Verlauf einen Teleskopschlagstock sowie ein Karambitmesser in der Jackentasche. Bei dem älteren Mann fanden sie ein Einhandmesser, ebenfalls in der Jackentasche. Die Beamten beschlagnahmten die Gegenstände und belehrten die Männer, die sich ebenfalls nicht äußerten. Anschließend entließen die Einsatzkräfte die Männer.
Alle genannten Personen müssen sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
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