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27.04.2025 – 11:14 Uhr

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: 17-Jährige löst Schnellbremsung aus – Bundespolizei warnt vor Lebensgefahr!

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Bochum (ots)

Am gestrigen Nachmittag (26. April) brachte sich eine Jugendliche im Hauptbahnhof Bochum in Gefahr. Ein einfahrender Zug musste eine Notbremsung einleiten, da sich die Minderjährige sitzend an der Bahnsteigkante befand und ihre Beine dabei in den Gleisbereich herabhängen ließ. Verletzt wurde glücklicherweise niemand.

Gegen 16:20 Uhr wurde das Bundespolizeirevier am Bochumer Hauptbahnhof darüber informiert, dass der Triebfahrzeugführer der RB40 (Essen – Hagen) eine Schnellbremsung einleiten musste, da eine Jugendliche an der Bahnsteigkante gesessen haben soll. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 6 trafen die Uniformierten auf den Zugführer, eine Zeugin sowie die 17-jährige Verdächtige. Der 61-Jährige gab an, dass er bei der Einfahrt in den Hauptbahnhof Bochum auf die syrische Staatsangehörige aufmerksam wurde, die zu diesem Zeitpunkt an der Bahnsteigkante gesessen und ihre Beine in den Gleisbereich hängen lassen haben soll. Infolgedessen soll er eine Schnellbremsung eingeleitet haben, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Die 64-jährige Bochumerin bestätigte die Angaben des Triebfahrzeugführers.

Nachdem die Uniformierten die syrische Staatsbürgerin (17) mit dem Sachverhalt konfrontiert hatten, gab diese an, dass sie sich an die Bahnsteigkante gesetzt habe, da die Sitzbänke besetzt waren. Anschließend machte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Nach circa 20 Minuten konnte die Regionalbahn die Fahrt fortsetzen. Verletzt wurde durch die eingeleitete Schnellbremsung niemand. Eine Auswertung der Überwachungskameras bestätigte ebenfalls den Sachverhalt.

Für die weiteren polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten die Minderjährige der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Bochum zu. Vor Ort hielten die Einsatzkräfte Rücksprache mit dem gesetzlichen Vertreter des Mädchens. Der Mitarbeiter der Wohngruppe gab an, dass er die Bochumerin abholen wolle und erschien wenig später in der Dienststelle.

Nachdem die Bundespolizisten die Syrerin auf die Gefahren der Bahnanlagen hingewiesen hatten, wurde sie in die Obhut ihres gesetzlichen Vertreters gegeben und aus der Wache entlassen. Sie wird sich nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen verantworten müssen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.

Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter:

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/02Sicher-im-Alltag/04Sicher-auf-Bahnanlagen/Sicher-auf-Bahnanlagen_node.html

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Pia Leonhardt
Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 – 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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