Polit-Kolumne
Martina Hoppe (SPD), Ratsmitglied für Langendreer-Nord/Ümmingen, informiert:
Liebe Nachbarinnen und Nachbarn aus Werne und dem Bochumer Osten,
Ich freue mich über die Änderung der Friedhofssatzung: Hunde dürfen künftig angeleint mit auf den Friedhof. Darüber haben wir im Mai abgestimmt und die Verwaltung beauftragt, Hunde auf kommunalen Friedhöfen zu erlauben. Für mich ist das eine gute und längst überfällige Entscheidung und mein Wauzi freut sich auch.
Denn für viele Menschen ist der Hund Familienmitglied, Begleiter und manchmal sogar der wichtigste soziale Kontakt. Warum sollte man ihn ausgerechnet beim Besuch eines geliebten Menschen, den man verloren hat, zu Hause lassen müssen? Wer seinen Hund vernünftig führt, Rücksicht nimmt und die Hinterlassenschaften beseitigt, sollte damit kein Problem darstellen und andere Trauernde sollten sich nicht gestört fühlen.
Natürlich wird es auch auf den Friedhöfen die Unbelehrbaren geben, die ihre Hunde ohne Leine laufen lassen oder meinen, Regeln seien eher als unverbindliche Empfehlung gedacht. Aber mal ehrlich: Diese Leute gab es auch schon vor der Satzungsänderung, sei es in Parks oder bis dato unerlaubterweise auf Friedhöfen.
Deshalb kann schlechtes Verhalten Einzelner aber noch lange kein Grund sein, eine gute Regelung, von der viele Menschen profitieren, für die sie unter Umständen sogar sehr wichtig ist, komplett zu verhindern.
Kurz gesagt: Hund an die Leine, Rücksicht an – und schon klappt’s.
Und wenn der Hund dabei hilft, dass jemand überhaupt noch gerne zum Friedhof geht, dann kann das doch eigentlich nur eine gute Sache sein.
Herzliche Grüße
Ihre Martina Hoppe
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30.09.2026 – 12:01




