Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Die Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund, Bochum (ots)
Am 30. Oktober vollstreckten Bundespolizisten mehrere Haftbefehle, die während Kontrollen von Reisenden festgestellt wurden.
Gegen 06:50 Uhr erschien ein Mann zur Kontrolle seiner Ausreise mit einem Flug in die Türkei bei der Bundespolizei am Dortmunder Flughafen.  Die Überprüfung in den polizeilichen Systemen ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster zur Vermögensabschöpfung aufgrund von Betrug.
Da der deutsche Staatsbürger ausreichend Bargeld mitführte, wurde der geforderte Betrag von 573,23 Euro inklusive der Verfahrenskosten vor Ort gezahlt und die Einsatzkräfte gestatteten die Ausreise in die Türkei.
Am Mittag desselben Tages sprach ein 26-Jähriger gegen 12:05 Uhr eine Streife der Bundespolizei im Bochumer Hauptbahnhof an. Der deutsche Staatsbürger gab an, dass gegen ihn ein Strafbefehl vorliege. Die vereinbarte Ratenzahlung habe er bei der Staatsanwaltschaft beglichen. Eine Überprüfung seiner Daten zeigte jedoch etwas anderes. Die Staatsanwaltschaft Bochum fahndete nach dem Verurteilten, der vom Amtsgericht Bochum zu einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro verurteilt worden war. Der Oer-Erkenschwicker gab an, die Strafe zahlen zu können. Daraufhin begleiteten ihn die Polizisten zu einem nahegelegenen Geldautomaten, wo er die geforderte Summe von seinem Konto abhob und den Beamten übergab. Diese fertigten eine Quittung über 136,00 Euro (inklusive der Kosten) an und entließen den Mann im Anschluss.
Gegen 21:30 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof einen 39-Jährigen fest. Zur Überprüfung seiner Personalien händigte er den Beamten seine Krankenversicherungskarte aus. Bei der Überprüfung der Daten stellten die Beamten eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Bochum fest. Die Bundespolizisten nahmen den Mann aus Bergkamen vor Ort fest und führten ihn zur Wache. Ein Fingerabdruckscan bestätigte die Identität des Mannes zweifelsfrei. Das Amtsgericht Herne hatte den Mann im Juli 2024 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen je 20 Euro verurteilt (ersatzweise 54 Tage Freiheitsstrafe).
Da der Verurteilte angab, die Geldstrafe in Höhe von 2.330,50 Euro (inklusive Kosten, abzüglich eines bereits gezahlten Teils) nicht aufbringen zu können, brachten die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
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