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Politik-Kolumne: Die SPD im Rat
für den Bochumer Norden

Ernst Steinbach zum Thema: „Bürgerbeteiligung“

Liebe Nachbarinnen, liebe Nachbarn,

in einer Demokratie ist es gelegentlich nicht einfach, mit berechtigten Anliegen durchzudringen. Dabei gibt es Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Ein Instrument ist der Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung (GO NRW). 

Demnach können sich Einwohner mit Anregungen oder Beschwerden zu kommunalen Angelegenheiten schriftlich an den Rat oder die Bezirksvertretungen zu wenden. Dieser „Bürgerantrag“ kann in der Regel formlos per E-Mail eingereicht werden.

Wichtige Details zum § 24 GO NRW:

  • Jede Einwohnerin/jeder Einwohner der Gemeinde, die/der seit mindestens drei Monaten dort wohnt.
  • In Bochum ist es auch möglich, einen Antrag einzureichen, wenn man seinen Wohnsitz in einer Nachbarstadt hat, aber bspw. in Bochum arbeitet oder einem Verein angehört.
  • Gegenstand: Anregungen oder Beschwerden zu Themen, die im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegen.
  • Verfahren: Der Antrag ist schriftlich an den Rat, die Bezirksvertretung oder die Verwaltung zu richten.
  • Der Antrag wird im zuständigen Gremium (Bezirksvertretung, Ausschuss oder Rat) behandelt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, sein Anliegen persönlich zu erläutern. Der Antragsteller wird über das Ergebnis der Entscheidung unterrichtet. 

Im Schulausschuss war jüngst über einen solchen Antrag zu entscheiden. Vereine und Bürger wollten Teile des alten Schulzentrums erhalten, um dort eine Dauerausstellung zur hiesigen Zechenhistorie einzurichten.

Der Rat hat den Antrag in den zuständigen Schulausschuss überwiesen, wo er abgelehnt wurde, da das Gebäude wegen einer notwendigen Feuerwehrzufahrt abgerissen werden muss. Dafür hat der Ausschuss das Anliegen an die Bezirksvertretung überwiesen, mit dem Ziel, die Ausstellung an einer anderen Stelle zu ermöglichen.

Bürger haben die Möglichkeit sich vor der Antragstellung in den Bezirksverwaltungsstellen beraten zu lassen. Damit soll vermieden werden, dass ein Antrag an Formalien scheitert. Nutzen Sie die Sprechstunden der Bezirksbürgermeister oder sprechen Sie Ihre gewählten Rats- und Bezirksvertreter direkt an! Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit und freue mich auf gute Gespräche in den Ortsteilen. 

Ihr Ernst Steinbach, Vorsitzender des Ausschusses für Schule und Bildung im Rat der Stadt Bochum

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