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Neuer Erlass vom 18. Februar 2021

Land NRW weitet Impfangebot aus

Mit einem neuen Erlass vom 18. Februar 2021 hat das Land NRW das Impfangebot auch auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet, sofern diese regelmäßig in vollstationären Pflegeinrichtungen tätig sind.

Impfangebot auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet

Zu diesen Berufsgruppen gehören: Betreuungsrichter*innen sowie Rechtspfleger*innen, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Personal von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger*innen, Frisöre*innen, Seelsorger*innen.

Des Weiteren führt das Land NRW auf: Medizinprodukteberater*innen bei der Operationsbegleitung, Personen mit Begutachtungs- und Prüftätigkeiten im Rahmen der ambulanten Pflege, Mitarbeitende der patientennahen ambulanten Spezialpflege, Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Impfzentrum organisiert Impftermine

Auch für diese Personengruppen organisiert das Impfzentrum nun die Impftermine (Erst- und Zweitimpfung). Angehörige aus Bochumer Betrieben, die diesen Berufsgruppen angehören, können Termine für ihre Impfung online auf der Internetseite der Stadt Bochum unter https://www.bochum.de/Corona/Impfzentrum-Bochum buchen.

Wer zu den Berechtigten gehört, erhält die notwendigen Zugangsdaten über seinen Arbeitgeber/Arbeitgeberin. Mitarbeitende aus Betrieben anderer Städte/Kreise müssen sich an die dortigen Impfzentren wenden.

Die Terminvergabe für über 80-Jährige erfolgt weiterhin durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (Internetseite: www.impfterminservice.de, Rufnummer: (0800) 116 117 02 bzw. 116 117).

Priorisierungsstufe 2 muss noch warten

Noch nicht geimpft werden können Personen der nächsten Priorisierungsstufe 2 der Coronaimpfverordnung des Bundes (hohe Priorität). Hierzu wartet die Stadt auf den nächsten Umsetzungserlass des Landes.

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