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30.05.2025 – 14:02 Uhr

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Schlagring, Teleskopschlagstock, Messer – Bundespolizei ermittelt

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Schlagring, Teleskopschlagstock, Messer - Bundespolizei ermittelt

Dortmund-Bochum-Hagen (ots)

Am 28. und 29. Mai stellten Bundespolizisten bei Kontrollen in den Bahnhöfen mehrere Messer, einen Schlagstock und einen Schlagring sicher. Sämtliche Gegenstände wurden beschlagnahmt.

Gegen 08:45 Uhr des 28. Mai kontrollierten Einsatzkräfte im Dortmunder Hauptbahnhof einen 22-jährigen Mann. Der polnische Staatsbürger versuchte, sich den Beamten durch zügiges Vorbeigehen zu entziehen. Seine Identität konnte mittels polnischer ID-Karte zweifelsfrei festgestellt werden. Auf die Frage, ob er verbotene Gegenstände oder Waffen bei sich trage, antwortete der Wittener bejahend und händigte den Beamten einen Schlagring aus.

Der Schlagring ist, eine in der Regel aus Metall hergestellte und der Hand angepasste, Nahkampfwaffe, welche mit einem Durchgriff oder mehreren Öffnungen für die Finger versehen ist. Zur Erhöhung der Schlagkraft stützen sich Schlagringe an der Innenhand ab.

Der verbotene Gegenstand wurde beschlagnahmt und der Mann belehrt. Er verstand die Belehrung, machte aber keine weiteren Angaben zu dem Sachverhalt. Er wurde vor Ort entlassen.

Am Mittag, gegen 13:30 Uhr, stellten Einsatzkräfte im Bochumer Hauptbahnhof einen 38-Jährigen fest. Da er sich nicht ausweisen wollte, durchsuchten die Beamten ihn nach Ausweisdokumenten. Dabei fanden sie neben dem Ausweis noch einen Teleskopschlagstock.

Bei dem Teleskopschlagstock handelt es sich um einen Schlagstock, welcher aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mithilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei eine maximale Länge von bis zu einem Meter.

Die Beamten beschlagnahmten diesen und leiteten nach erfolgter Belehrung ein Ermittlungsverfahren wegen des Führens einer Hieb- und Stoßwaffe ein. Der Deutsche konnte seine Reise fortsetzen.

Ebenfalls am 28. Mai um 17:45 Uhr überprüften Bundespolizisten im Hagener Hauptbahnhof einen Mann und fragten ihn ebenfalls nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen. Der Mann aus Montenegro gab an, zwei Messer in seiner Umhängetasche mitzuführen. Diese habe er zum Kochen dabei. Der 39-Jährige wurde über das Verbot des Führens bestimmter Gegenstände aufgeklärt. Er wollte sich nicht weiter zu der Sache äußern und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Bei einem Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen wurden zwei Ausschreibungen bekannt. Die Staatsanwaltschaften Essen und Hagen ließen nach dem Aufenthaltsort des Mannes suchen. Nachdem die Erreichbarkeit des Wohnungslosen festgestanden hatte, durfte er seinen Weg ohne die beschlagnahmten Messer fortsetzen. In dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Führens eines Messers muss er sich verantworten.

Am 29. Mai gegen 06:10 Uhr stellten Bochumer Bundespolizisten einen 14-jährigen Schüler fest, der ein Einhandmesser mit sich führte.

Dabei handelt es sich um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.

Da der Bochumer kein berechtigtes Interesse für das Führen des Einhandmessers vorbringen konnte, beschlagnahmten die Beamten es. Nach Feststellung und Abgleich seiner Daten konnte der Jugendliche, nachdem seine Eltern über das Ordnungswidrigkeitenverfahren informiert waren, den Weg fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 – 1012
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