Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Kontrollen in den Hauptbahnhöfen: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Essen – Bochum (ots)
Am 11. Juni kontrollierten Bundespolizisten die Bahnhöfe in Essen und Bochum. Dabei stellten sie mehrere Haftbefehle fest und vollstreckten diese.
Gegen 11:10 Uhr trafen die Uniformierten am Südausgang des Essener Hauptbahnhofs auf einen 45-Jährigen. Zur Kontrolle händigte er seinen Personalausweis aus. Bei der Überprüfung stellten die Beamten einen Haftbefehl fest. Die Staatsanwaltschaft Marburg hatte nach dem Mann gesucht. Das Amtsgericht Schwalmstadt hatte den deutschen Staatsbürger im September 2018 wegen versuchten Diebstahls zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wurde unter der Auflage, dass sich der Verurteilte einer Entwöhnungstherapie stellt, vorübergehend ausgesetzt. Da der Essener diese Therapie nun abgebrochen hatte, wurde die Freiheitsstrafe wieder vollstreckbar. Die Bundespolizisten nahmen den Mann vor Ort fest und brachten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Wenige Stunden später, gegen 15:10 Uhr, kontrollierte die Bundespolizei in Bochum einen 18-Jährigen. Da er sich vor Ort nicht ausweisen konnte, begleitete er die Streife zur Wache am Bochumer Hauptbahnhof. Dort konnte seine Identität zweifelsfrei mittels Fingerabdruckscan festgestellt werden. Dabei wurde eine Ausschreibung des Amtsgerichts Dortmund bekannt. Der deutsche Staatsbürger wird der folgenden Delikte beschuldigt: Diebstahl, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung und Erschleichen von Leistungen. Da er der angesetzten Hauptverhandlung ferngeblieben war, hat das Gericht jetzt die Untersuchungshaft angeordnet. Die Uniformierten brachten den gebürtigen Dortmunder in das Polizeigewahrsam Dortmund. Von dort wird er dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Am Nachmittag gegen 16:50 Uhr stellten die Einsatzkräfte im Essener Hauptbahnhof einen deutschen Staatsbürger fest. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster bekannt. Das Amtsgericht Beckum hatte gegen den 45-jährigen wohnungslosen Untersuchungshaft angeordnet; er steht im Verdacht des gewerbsmäßigen Diebstahls. Da seine Identität vor Ort feststand, nahmen ihn die Beamten fest und brachten ihn anschließend in das Polizeigewahrsam. Danach wird er dem Haftrichter vorgeführt.
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