Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei stellt mutmaßliche Taschendiebin auf frischer Tat
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bochum – Dortmund (ots)
Zivil gekleidete Bundespolizisten stellten am gestrigen Mittag (13. Mai) in Bochum eine Tatverdächtige, welche einer älteren Dame ihre Geldbörse entwendete. Die Geschädigte bemerkte den Diebstahl erst als sie an der Kasse bezahlen wollte und ihr Portemonnaie verschwunden war.
Gegen 13:25 Uhr wurden Bundespolizisten der Fahndungs- und Ermittlungsgruppe Taschendiebstahl im Hauptbahnhof Bochum auf eine 27-Jährige aufmerksam, die kurz zuvor mit einer Regionalbahn aus Dortmund kommend in Bochum eintraf. Den Einsatzkräften fiel sofort auf, dass sich die junge Frau auffällig nach Reisenden und deren Gepäckstücken umsah. Nach kurzer Zeit begab sie sich in die Einkaufsstraße in der Bochumer Innenstadt. Aufgrund ihres vorherigen Verhaltens begaben sich die Polizeibeamten ebenfalls in die Richtung der Bochumer Innenstadt und beobachteten die bulgarische Staatsbürgerin. Die Verdächtige ging sich zielgerichtet in verschiedene Geschäfte, in denen sie sich immer wieder auffällig nach Kunden sowie ihren mitgeführten Taschen umsah und deren Nähe suchte. In einem Einzelhandelsgeschäft in einem Einkaufszentrum, näherte sie sich schließlich einer 68-Jährigen von hinten und griff in deren Handtasche. Die Tathandlung versuchte sie durch mehrere T-Shirts, welche sie zuvor aus einem Regal des Geschäfts entnommen hatte, abzuschirmen. Nach kurzer Zeit ließ die Bulgarin von der Handtasche der Bochumerin (68) ab, entfernte sich zügig von dieser und begab sich in die Richtung der Umkleidekabinen. Dabei versteckte die Dortmunderin (27) ihre Hände unter den T-Shirts. In der Umkleide stellten die Einsatzkräfte die mutmaßliche Taschendiebin, die zu diesem Zeitpunkt die geöffnete Geldbörse der Geschädigten in der Hand hielt. Diese warf sie umgehend weg, als die eingesetzten Kräfte sie ansprachen und behauptete, dass das Portemonnaie bereits dort gelegen habe. Anschließend machte sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die deutsche Staatsbürgerin (68) bemerkte unterdessen, dass ihre Geldbörse entwendet worden war, als sie sich an der Kasse befand und bezahlen wollte. Zuvor hatte sie den Diebstahl nicht bemerkt. Bei der Überprüfung ihres Portemonnaies stellte sie fest, dass nichts fehlte, sodass ihr dieses im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen ausgehändigt wurde.
Das Polizeipräsidium Bochum wurde zuständigkeitshalber über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und entsandte ein Einsatzmittel. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen durfte die 27-Jährige ihren Weg fortsetzten.
Die Bundespolizisten leiteten gegen die junge Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls sowie wegen des Diebstahls ein.
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