Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Zehn Festnahmen am Wochenende – Fahndungserfolg durch Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Düsseldorf (ots)
Am vergangenen Wochenende (25.-27.07.2025) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen insgesamt zehn zur Fahndung ausgeschriebene Personen.
Zu Beginn wurde am Freitagvormittag im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei ein 41-jähriger niederländischer Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im April 2024 durch das Amtsgericht Stuttgart wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Cannabisgesetz per Untersuchungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Der in den Niederlanden lebende Mann wurde somit durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
Freitagnachmittag wurde ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, der sich auf der Einreise eines Fluges aus Dubai/Vereinigte Arabische Emirate befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Krefeld im März 2024 einen Haftbefehl wegen Bankrotts in zwei Fällen, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zwei Fällen sowie Insolvenzverschleppung gegen den im Januar 2022 Verurteilten erlassen hatte.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 150 Tagen konnte der in den Vereinigten Arabischen Emiraten lebende Mann abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro vor Ort beglich.
Kurz darauf stellten die Bundespolizeibeamten einen 46-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Izmir/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Bochum im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen den im Mai 2024 Verurteilten erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von neun Tagen konnte von dem Herner ebenfalls abgewendet werden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro vor Ort beglich.
Zwei Stunden später wurde ein ukrainischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tunis/Tunesien vorstellte. Gegen den 26-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kleve vor. Diese hatte im Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den im Dezember 2024 Verurteilten verfügt.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der in Oberhausen lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen abwenden und seinen Flug nach Tunesien antreten.
Danach stellten die Bundespolizeibeamten einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der aus Barcelona/Spanien einreiste. Eine stichprobenartige Einreisekontrolle ergab, dass auch dieser Mann gesucht wurde. Das Amtsgericht Bochum hatte im Mai dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen.
Auch dieser Mann wurde somit durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
Eine halbe Stunde später wurde ein 26-jähriger syrischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei festgestellt, der aus Ankara/Türkei einreiste. Im Rahmen der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass nach dem Mann gefahndet wurde. Das Amtsgericht Tiergarten (Berlin) hatte im Juli dieses Jahres Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Geldfälschung gegen den Mann erlassen.
Der in Berlin lebende Beschuldigte wurde somit durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
Freitagabend stellten die Bundespolizeibeamten dann einen 30-jährigen deutschen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Tunis/Tunesien zu fliegen. Nach diesem Mann wurde wegen Diebstahlsdelikten und Sachbeschädigung per Untersuchungshaftbefehl gefahndet.
Auch der in Frankfurt am Main lebende Reisende wurde somit durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
Samstagmorgen wurde ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad/Serbien vorstellte. Der 38-Jährige wurde ebenfalls gesucht. Die Staatsanwaltschaft Moers hatte bereits im Juni 2021 einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung gegen den im Mai 2020 Verurteilten verfügt. Demnach wurde er Mai 2020 zu sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der am Niederrhein lebende Mann wurde ebenfalls an die Justizbehörden überstellt.
Am darauffolgenden Sonntagmorgen wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei ein 48-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert. Hier stellten die Beamten fest, dass der Mann im Oktober 2024 durch das Amtsgericht Düsseldorf wegen Betrugsverdachts per Untersuchungshaftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Auch der in Gelsenkirchen lebende Mann wurde durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
Zuletzt stellten die Bundespolizisten Sonntagnachmittag eine 40-jährige polnische Staatsangehörige fest, die beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Aachen im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen die im Februar 2024 Verurteilte erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 13 Tagen konnte die im Kreis Heinsberg lebende Frau abwenden, da die Geldstrafe in Höhe von 800 Euro dank eines Familienangehörigen beglichen wurde.
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